Di., 14. Dez.
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EU-Hinweisgeberrichtlinie effektiv und effizient umgesetzt: Der digitale Kummerkasten
Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern müssen bis zum 17. Dezember eine interne Meldestelle, einrichten, für Compliance-Verstöße. Eine Herausforderung, die mit digitalen Tools relativ einfach und kostengünstig gemeistert werden kann. Erfahren Sie hier wie Sie sich am besten Vorbereiten.
Zeit & Ort
14. Dez. 2021, 17:00 MEZ
Webinar
Gäste
Über die Veranstaltung
Die EU-Hinweisgeberrichtlinie auch Whistleblower Richtlinie für Unternehmen mit 50 oder mehr Arbeitnehmern soll bis zum 17. Dezember umgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um eine interne Meldestelle für Mitarbeiter um Compliance-Verstöße zu melden.
Für ein Unternehmen heutzutage gibt es bereits mehrere Meldepflichten relevante Themen, wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen oder Belästigung die im Rahmen der Unternehmens Ethik Richtlinien wie Code of Conduct Geltung finden. Auch diverse gesetzliche Vorschriften wie Ergonomie und Sicherheit am Arbeitsplatz oder moralische Anforderungen wie Fair Trade, Umweltschutz oder auch die Wahl des geeigneten Lieferanten bewegt Unternehmer eine Meldestelle für Verstöße einzurichten, um schlicht einen Wettbewerbsvorteil zu genießen.
Immer mehr größere Unternehmen setzten oftmals die Implementierung von Ethik und Compliance Richtlinien als Voraussetzung voraus um eine Geschäftsbeziehung mit Lieferanten und Partnern einzugehen.
Daher gesehen macht es Sinn eine zentrale Meldestelle einzuführen, auch wenn man noch keine 50 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt.
Virtuelle Veranstaltung
Wieseerstraße 16a
83703 Gmund am Tegernsee
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